Safari Books Online is a digital library providing on-demand subscription access to thousands of learning resources.
Das Fotorecht Als Fotorecht wird der Teil der Gesetzgebung bezeichnet, der sich mit der Aufnahme, Gestaltung und Verwertung Ihrer Fotos befasst. Das Fotorecht regelt auch das Verhältnis zwischen Ihnen als Bildanbieter und einem Bildverwerter, also zum Beispiel Ihrer Bildagentur. Einige Motive in der Fotografie sind auch durch Urheberrechte, wie zum Bei- spiel der Eiffelturm bei Nacht, oder durch Markenrechte geschützt. Einen großen Bereich, besonders wichtig in der People-Fotografie, nimmt auch das Persönlichkeitsrecht, also das Recht der abgebildeten Person am eigenen Bild, ein. Diese Rechte werden in Deutschland heute im Urheberrechtsgesetz festgelegt. Zu den Verwertungsrechten nach dem Urheberrechtsgesetz gehören Vervielfältigungsrechte, Ver- breitungsrechte und Veröffentlichungsrechte, zu den Persönlichkeits- rechten zählen das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (zum Beispiel Nennung des Namens) und das Verbot der Entstellung. Ein klein wenig sollten Sie in diese Materie einsteigen, damit sowohl Ihre Rechte gesichert sind als auch Sie die Rechte anderer nicht unwissentlich verletzen. Spiegelaufnahme Kamera: Nikon D100 mit 80-200 mm f/2.8er Objektiv Belichtung 1/80 Sek. bei f/2.8 Brennweite 155 mm ISO 1600. Foto: Carina Meyer-Broicherr Kapitel 20 | Das Fotorecht 329