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Microsoft SharePoint 2010: SharePoint Se... > 6 Benutzerverwaltung - Pg. 393

Benutzerverwaltung Nach der Einrichtung Ihrer SharePoint-Farm ist die Verwaltung der Benutzer der wich- tigste Schritt in der Administration. Bevor Anwender Daten in SharePoint lesen oder schreiben können, müssen Sie diese berechtigen. Das gilt auch für die Administratoren der Server und einzelne Websites. Das heißt, jeder Anwender braucht ein Benutzerkonto, mit dem er sich an SharePoint anmelden kann. Und Administratoren müssen diesem Benutzerkonto entsprechende Rechte zugewiesen haben. In diesem Kapitel gehen wir darauf ein, wie Sie die Konfiguration der Benutzer in Share- Point konfigurieren. Die Verwaltung der Anwender baut auf der Website-Konstruktion von SharePoint auf. In Kapitel 5 haben Sie erfahren, wie Sie eine neue Webanwendung und eine neue Websitesammlung erstellen. Websites bauen wiederum auf Website- sammlungen auf. Damit Sie die Benutzerverwaltung in SharePoint optimal konfigurie- ren können, müssen Sie diese verschiedenen Ebenen in SharePoint verstehen. Die grundlegende Konstruktion in SharePoint sind die Webanwendungen. Diese bauen direkt auf Webseiten in den Internetinformationsdiensten (IIS) auf und bilden die Grund- lagen für alle Websites und Websitesammlungen. Websitesammlungen bauen Sie auf Grund- lage der erstellten Webanwendungen auf. Dabei kann eine Webanwendung auch mehrere Websitesammlungen verwalten. Websitesammlungen können aber nicht auf mehreren Web- anwendungen aufbauen. Websites sind die oberste Ebene in SharePoint. Diese verwenden die Benutzer, um auf SharePoint zuzugreifen. Bibliotheken, Listen, Wikis und Blogs sind Funktionen von Websites. Eine Websitesammlung kann mehrere Websites umfassen. Die oberste von Anwendern benutzte Website ist also die Websitesammlung. Die Erstellung von Webanwendungen und Websitesammlungen in ersten Schritten wurde in Kapitel 5 bespro- chen. Beim Erstellen einer Websitesammlung legen Sie einen oder mehrere Websitesamm- lungsadministratoren fest. Diese verfügen über umfassende Rechte für die Websitesamm- lung. 393